Was spricht dagegen? (Aktueller Betrieb)

JeDi, überall und nirgendwo, Sonntag, 07.10.2018, 21:12 (vor 2021 Tagen) @ TRAXXP160DE

Eine Fahrkarte zu verkaufen, die nur in einem Zug gilt, diesen Zug ausfallen zu lassen, und das offenbar ständig, ist in meinen Augen schwerer, gewerbsmäßiger Betrug nach § 263 StGB. Ich sehe hier die Voraussetzungen genauso wie bei Online-Handel (Ware erhalten, nicht bezahlt - bzw. bezahlt, Ware nicht erhalten) als gegeben an.

Es wird unproblematisch im Reisezentrum erstattet. Wo siehst du den Betrug genau?

19,90 € einfache Fahrt anstelle 53,10 € ist sicherlich preis ermäßigt, allerdings gilt das ja eigentlich für 19,90 € Sparpreise auch.

Nein, da keine Nahverkehrsfahrscheine (nur da gibts erheblich ermäßigte Fahrscheine überhaupt) und nicht im Tarif geregelt.

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Weg mit dem 4744!


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