BB vs. Fahrgastrechte - Definition "erheblich ermäßigt"? (Aktueller Betrieb)

Murrtalbahner, Sonntag, 07.10.2018, 21:46 (vor 2000 Tagen) @ Bremer

Seit wann können Beförderungsbedingungen eines möchtegern Verkehrsunternehmens die EU-Fahrgastrecht außer Kraft setzen?!

Das mit dem "erheblich ermäßigt" sehe ich jetzt auch erstmal nicht als Gottgegeben an. Was ist denn "erheblich ermäßigt? Warum soll 19,90 Euro statt 53,10 Euro erheblich ermäßigt sein = keine Ersatzbeförderung, 19,90 Euro statt 157 Euro aber nicht?

In einem anderen Fall (Fahrgastrechte Flixtrain) war folgende Situation: Fahrkarte 5 Euro, Zugausfall, Ersatzangebot Bus und 5h mehr Zeitaufwand, Nahverkehr nicht möglich, IC nicht möglich, ICE-Fahrkarte 122 Euro. Das EBA meinte, dass eine Durchsetzung der FGR nicht möglich ist, da die Differenz zwischen Originalticket und Ersatzbeförderung zu groß sei. Auf die Frage, was denn dann eine vertretbare Alternative gewesen wäre, ist das EBA nicht mehr eingegangen, da Flixtrain eingelenkt und überwiesen hat.

Daher die Frage: Kann der Fahrgast dafür "bestraft" werden, wenn ein EVU ein sehr günstiges Ticket anbietet (IRE 19,90, Flixtrain 5 Euro, Netztickets mal ausgenommen) und die Leistung dann nicht erbringen kann/will? Wer muss dann den erheblichen Mehraufwand tragen? EVU oder Fahrgast? Letzteres kann eigentlich nicht die Antwort sein. Wer trägt eine rechtsverbindliche Definition von "erheblich ermäßigt"? Der IRE-Fahrpreis ist es in meinen Augen definitiv nicht weil es viel krassere Ermäßigungen gibt!


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