Tarifliche Gleichstellung Super Sparpreis? Ja! (Fahrkarten und Angebote)

sibiminus, Sonntag, 23.09.2018, 16:14 (vor 2743 Tagen) @ JeDi

Ich halte diese Antwort für Tarifwidrig - was beim DB-Social Media-Team ja schon öfters vorgekommen ist. Damit wird die Antwort nicht richtiger, einzig macht sich die DB Vertrieb GmbH gegebenenfalls dem Reisenden gegenüber Schadenersatzpflichtig, wenn sie entsprechende Falschauskünfte gibt.

So würde ich das ja auch sehen und das Argument, im Nahverkehr gelte grundsätzlich keine Zugbindung, ist auch nur der halbe Teil der Wahrheit. Nur habe ich jetzt mal im Tfv 600/A gelesen und unter 3.3.1.2 bzw. 3.4.1.2 folgende Formulierung entdeckt: Sie [(Super) Sparpreise, Anm.] gelten in Zügen der Produktklasse C im Vor- und Nachlauf zu den in der Fahrkarte eingetragenen Zügen am jeweils eingetragenen Geltungstag sowie bis 10 Uhr des Folgetages.

Da ist die Geltung im Vor-/Nachlauf genauso grundsätzlich dargestellt wie die bis 10 Uhr des Folgetages. Daraus zu schlussfolgern es bedürfe nicht des NV für die tarifliche Gleichstellung ist mindestens mal plausibel.


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