Tarifliche Gleichstellung Super Sparpreis? (Fahrkarten und Angebote)

musicus, Samstag, 22.09.2018, 19:15 (vor 2740 Tagen) @ Co_Tabara-98
bearbeitet von musicus, Samstag, 22.09.2018, 19:18

Nun stellt er sich die Frage mit dem Marienplatz, findet die Liste mit der tariflichen Gleichstellung

...und liest dort: "Erkennbar ist die Gültigkeit einer Gleichstellung daran, dass in der Fahrkarte eine Sammelbezeichnung statt der Bahnhofsbezeichnung eingetragen ist."

Genau, z.B. im Eingangsbeitrag "Hinfahrt: Hirschaid München, mit ICE, (SSPM0606)"

Ja, stimmt, vermutlich steht da in der Tat die Sammelbezeichnung. Löst das Problem der Zugbindung aber nicht.

Wenn mir der Verkäufer nun eine "Pauschalreise" verkauft, weil "nur ICE" gar nicht im Angebot ist, werde ich die 2 "Transfers" doch auch nutzen dürfen.

Hä?

Für den Fall des Flexpreises sind wir uns da sicher auch einig.

Der Flexpreis-Fall ist ein völlig unbrauchbarer Vergleich, da er +city enthält und auch nicht zuggebunden ist.

Die Fahrt zum Marienplatz ist also mit dabei, das steht doch außer Frage.

Warum nun genau? ...

Weil die Station Marienplatz in "München" enthalten ist.

...aber dennoch nicht mit ICE 703, an den grasi gebunden ist, erreicht werden kann.

BB 3.4.1.2: "Sie sind zur einfachen Fahrt bzw. zur Hin- und Rückfahrt innerhalb eines Monats nur an den Reisetagen, in den Zügen der Produktklasse ICE oder IC/EC (Zugbindung) und in der Wagenklasse gültig, die auf der Fahrkarte bezeichnet sind."

Und der Folgesatz lautet: "Sie gelten in Zügen der Produktklasse C im Vor- und Nachlauf zu den in der Fahrkarte eingetragenen Zügen am jeweils eingetragenen Geltungstag sowie bis 10:00 Uhr des Folgetages."
(Nicht dabei steht: "sofern im Wegetext ein "NV" vermerkt ist".) D.h. eben doch nicht nur in Zügen des Fernverkehrs.

Also existiert dieser Satz nur für die tarifliche Gleichstellung?^^ Deine Phantasie hätte ich gerne. Der Satz regelt vielmehr die Geltungsdauer im NV und den Umstand, dass eine Zugbindung auf den NV nicht anzuwenden ist. Selbstredend ist er ausschließlich dann einschlägig, wenn "NV" auf der Fahrkarte auftaucht. Der "Folgesatz" steht ja immerhin nach dem Satz, welcher besagt, dass das Ticket nur in den aufgedruckten Zügen gilt - kein NV-Aufdruck, keine NV-Gültigkeit. Obendrein ließe sich anhand deiner "Argumentation", die Fahrkarte gölte im NV ganz genauso, der Standpunkt vertreten, die vorgeschriebene ICE-Verbindung könnte ebensogut durch eine NV-Verbindung auf selber Strecke ersetzt werden und der SSP wäre wahlweise als Flexpreis in PK C fahrbar. So isses natürlich nicht.

Wer ein City-Ticket braucht, kann es ganz einfach buchen. Oder die S-Bahn nehmen, Kostenpunkt in diesem Fall 1,50€.


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