Tarifliche Gleichstellung Super Sparpreis? (Fahrkarten und Angebote)

Co_Tabara-98, Hannover, Samstag, 22.09.2018, 17:11 (vor 2740 Tagen) @ musicus

Nun stellt er sich die Frage mit dem Marienplatz, findet die Liste mit der tariflichen Gleichstellung

...und liest dort: "Erkennbar ist die Gültigkeit einer Gleichstellung daran, dass in der Fahrkarte eine Sammelbezeichnung statt der Bahnhofsbezeichnung eingetragen ist."

Genau, z.B. im Eingangsbeitrag "Hinfahrt: Hirschaid München, mit ICE, (SSPM0606)"

und in den BB den Punkt 3.4.1.2: "Sie gelten in Zügen der Produktklasse C im Vor- und Nachlauf zu den in der Fahrkarte eingetragenen Zügen am jeweils eingetragenen Geltungstag sowie bis 10:00 Uhr des Folgetages."

Für die Verbindung Erlangen - München Hbf bedarf es laut dem von dir vorgetragenen Beispiel einer Direktverbindung keines Vor- oder Nachlaufs.

Soweit richtig. Wenn mir der Verkäufer nun eine "Pauschalreise" verkauft, weil "nur ICE" gar nicht im Angebot ist, werde ich die 2 "Transfers" doch auch nutzen dürfen. Für den Fall des Flexpreises sind wir uns da sicher auch einig.

Die Fahrt zum Marienplatz ist also mit dabei, das steht doch außer Frage.

Warum nun genau? ...

Weil die Station Marienplatz in "München" enthalten ist.

BB 3.4.1.2: "Sie sind zur einfachen Fahrt bzw. zur Hin- und Rückfahrt innerhalb eines Monats nur an den Reisetagen, in den Zügen der Produktklasse ICE oder IC/EC (Zugbindung) und in der Wagenklasse gültig, die auf der Fahrkarte bezeichnet sind."

Und der Folgesatz lautet: "Sie gelten in Zügen der Produktklasse C im Vor- und Nachlauf zu den in der Fahrkarte eingetragenen Zügen am jeweils eingetragenen Geltungstag sowie bis 10:00 Uhr des Folgetages." (Nicht dabei steht: "sofern im Wegetext ein "NV" vermerkt ist".) D.h. eben doch nicht nur in Zügen des Fernverkehrs.


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