Tarifliche Gleichstellung Super Sparpreis? (Fahrkarten und Angebote)

musicus, Samstag, 22.09.2018, 15:21 (vor 2741 Tagen) @ Co_Tabara-98
bearbeitet von musicus, Samstag, 22.09.2018, 15:22

Nun stellt er sich die Frage mit dem Marienplatz, findet die Liste mit der tariflichen Gleichstellung

...und liest dort: "Erkennbar ist die Gültigkeit einer Gleichstellung daran, dass in der Fahrkarte eine Sammelbezeichnung statt der Bahnhofsbezeichnung eingetragen ist."

und in den BB den Punkt 3.4.1.2: "Sie gelten in Zügen der Produktklasse C im Vor- und Nachlauf zu den in der Fahrkarte eingetragenen Zügen am jeweils eingetragenen Geltungstag sowie bis 10:00 Uhr des Folgetages."

Für die Verbindung Erlangen - München Hbf bedarf es laut dem von dir vorgetragenen Beispiel einer Direktverbindung keines Vor- oder Nachlaufs.

Der Begriff "Zugbindung" wird auch nirgends konkret erläutert.

Touché. Die DB schafft es tatsächlich, mit fortschreitender Novellierung der BB diesen Begriff immer verwaschener zu umschreiben.

Die Fahrt zum Marienplatz ist also mit dabei, das steht doch außer Frage.

Warum nun genau? Weil laut Gleichstellungsliste gar keine Gleichstellung gilt? Weil der Begriff der Zugbindung theoretisch zu unklar umrissen wird? Weil auf der Fahrkarte steht, dass sie nur in ICE 4711 gilt? Weil dann auch die Stichfahrt von Bubenreuth aus mit eingeschlossen wäre?

Du bist anderer Meinung. Wo ist nun - einsehbar für den Kunden - geregelt, dass ich die "Über:"-Angaben als Beschreibung von Zügen/Zuggattungen verstehen muss, die ich ausschließlich nutzen darf?

BB 3.4.1.2: "Sie sind zur einfachen Fahrt bzw. zur Hin- und Rückfahrt innerhalb eines Monats nur an den Reisetagen, in den Zügen der Produktklasse ICE oder IC/EC (Zugbindung) und in der Wagenklasse gültig, die auf der Fahrkarte bezeichnet sind."


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