Tarifliche Gleichstellung Super Sparpreis? (Fahrkarten und Angebote)

JeDi, überall und nirgendwo, Samstag, 22.09.2018, 14:23 (vor 2738 Tagen) @ Co_Tabara-98
bearbeitet von JeDi, Samstag, 22.09.2018, 14:25

Letzteres kannst du allerdings nicht als Beleg dafür hernehmen, dass nicht im NV weitergefahren werden darf: Ein Gelegenheitsfahrer kauft einen Supersparpreis wie im Ausgangsbeispiel, allerdings nur die Hinfahrt und erst ab Erlangen. Im Wegetext wird kein "NV" zu finden sein. Nun stellt er sich die Frage mit dem Marienplatz, findet die Liste mit der tariflichen Gleichstellung und in den BB den Punkt 3.4.1.2: "Sie sind zur einfachen Fahrt bzw. zur Hin- und Rückfahrt innerhalb eines Monats nur an den Reisetagen, in den Zügen der Produktklasse ICE oder IC/EC (Zugbindung) und in der Wagenklasse gültig, die auf der Fahrkarte bezeichnet sind. Sie gelten in Zügen der Produktklasse C im Vor- und Nachlauf zu den in der Fahrkarte eingetragenen Zügen am jeweils eingetragenen Geltungstag sowie bis 10:00 Uhr des Folgetages." Der Begriff "Zugbindung" wird auch nirgends konkret erläutert. Die Fahrt zum Marienplatz ist also mit dabei, das steht doch außer Frage.

...es steht ja auf der Fahrkarte, was "NV" bedeutet (den genauen Wortlaut habe ich nicht im Kopf).

Du bist anderer Meinung. Wo ist nun - einsehbar für den Kunden - geregelt, dass ich die "Über:"-Angaben als Beschreibung von Zügen/Zuggattungen verstehen muss, die ich ausschließlich nutzen darf?

Im Tarifwerk. Fahrkartentexte sind wenn ichs richtig weiß in den Bemerkungen zum Entfernungszeiger geregelt - einsehbar in jedem Reisezentrum.

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Weg mit dem 4744!


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