Bitte geht abkuehlen. Du verkalkulierst dich. (Fahrkarten und Angebote)

Paladin, Hansestadt Rostock / Güstrow, Mittwoch, 01.08.2018, 21:26 (vor 2792 Tagen) @ br752

Waerst du bitte so nett mir zu erklaern:
-a) Wenn eine Leistung wegfaellt und man diese dann zukaufen muss, dass das dann keine Preiserhöhung ist.

1. Man muss diese Leistung nicht zukaufen.
2. Leistungsminderung != Preiserhöhung, aber das habe ich davor geschrieben. Braucht man nicht mal Fantasie für.

Beispiel:

31.12.: Tafel Schokolade (100g) = 1€

01.01.: Tafel Schokolade (92g) = 1€

Der Preis für die Tafel Schokolade hat sich nicht verändert. Die Leistung wurde gemindert.
Der Kilopreis für Schokolade hat sich geändert. Genau dafür findet man in den Supermärkten ja diese mitgegeben.

-b) Wenn das gleiche Produkt 4 Euro teurer ist als vorher, dies dann nicht als Preiserhoehung zu bezeichnen. Was ist das dann?

Wo habe ich das geschrieben?


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