Etwas ähnliche Frage (Fahrkarten und Angebote)

musicus, Donnerstag, 14.06.2018, 16:39 (vor 2840 Tagen) @ Gast
bearbeitet von musicus, Donnerstag, 14.06.2018, 16:39

In B ist eine Mindestumsteigezeit von 5 Minuten.

Woher weißt du das?

Weil im Kursbuch keine angegeben ist und hier steht, daß es dann 5 Minuten sind.

Wieder was gelernt. Danke.

- Woraus ist zu schließen, daß man nur Verbindungen nutzen darf, die von Hafas als durchgehende Verbindungen ausgegeben werden?

Das ist nicht die Frage, sondern, ob bei selbstgebastelten Verbindungen Entschädigungsansprüche im Anschlussverlustfall entstehen.

- Es war mir bisher nicht bekannt, aber gerade habe ich festgestellt, daß solche Verbindungen erfreulicherweise sehr wohl angezeigt werden. Damit dürfte es dann eh geklärt sein (nur, daß ich ungern Bäume fällen lasse, um das Ganze jedesmal als Nachweis auszudrucken...):

Ok, auch das wusste ich nicht - aber wenn es die DB so ausgibt muss es auch erlaubt sein. Das SC FGR speichert sicherlich jede jemals erteilte Fahrplanauskunft der letzten Jahre.


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