Frage Fahrgastrechte (Fahrkarten und Angebote)

Dr. Bahn, Donnerstag, 14.06.2018, 14:01 (vor 2838 Tagen) @ DasVerkehrswesen

Das ist mir aber entgangen, weil ich mich, einmal im Zug, nicht mehr darum gekümmert habe, wie sich die Verkehrslage entwickelt.

9.1.4 BB:
"Der Reisende kann insbesondere dann vernünftigerweise mit einer Verspätung nach
den Nummern 9.1.1 bis Nr. 9.1.3 am Zielbahnhof rechnen, wenn diese über mindestens
einen der nachfolgenden Informationskanäle bekanntgemacht wurde: (i) Aushangfahrpläne und ausgehängte Informationen über Fahrplanänderungen in Bahnhöfen, (ii) elektonische
Anzeigen und Lautsprecheransagen in Zügen und auf Bahnhöfen, (iii) Fahrplaninformationen aus Buchungssystemen personalbedienter Verkaufsstellen sowie (iv) verfügbare Fahrplaninf ormations- und Reisendeninformationsmedien, insbesondere das Fahrplanauskunftssystem im Internet unter www.bahn.de."

9.1.1 - 9.1.3 betreffen Weiterreise in höherwertigen Zügen oder Reiseabbruch. Klare Antwort also: ja, gucken auf den DB Navigator reicht, es muss nicht nachverfolgt werden.

Der Fall der Erstattung ist etwas heikler. Wenn Du aber aufgrund der o.g. Informationen einen anderen als den geplanten Zug genommen hast und dieser dann zu spät ankommt, sollte es die Erstattung geben. Das ist aber ggf. erklärungsbedürftig gegenüber dem SC FGR, wie schon durch andere Antworten angedeutet.

Grüße
Dr. Bahn


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