Verlust der Fahrgastrechte?? (Allgemeines Forum)

Co_Tabara-98, Hannover, Montag, 04.06.2018, 20:13 (vor 2852 Tagen) @ gnampf

Was es in Sachen Zugbindung dann nicht einfacher macht, da dir die Verspätung bei Buchung bereits bekannt ist und damit ggf. deine ganzen Fahrgastrechteansprüche flöten gehen.

Die genaue Verspätung ist im Voraus überhaupt nicht bekannt, und wenn die DB für eine Verbindung ein Ticket - noch dazu mit Zugbindung - verkauft, wird sie auch für die Fahrgastrechte gerade stehen.

Somit solltest du bei der Buchung die Aufenthaltsdauer auf jeden Fall entsprechend um die Verspätung erhöhen wenn du kein Risiko eingehen willst.

Je wichtiger das Erreichen des Anschlusses aus persönlichen Gründen ist, desto größer sollte der Puffer sein (auch ohne einen solchen Hinweis), aber nicht wegen der Fahrgastrechte.

Erstmal weist sie gar nichts nach, warum sollte sie, sondern sie verweigert einfach.

Dies ist zwar gängige Praxis der meisten Fluggesellschaften, aber nicht die der deutschen Eisenbahnen.

Damit etwas nachgewiesen werden müßte müßtest du erstmal einen Prozeß anstrengen.

Es würde nicht zu einer Verhandlung kommen, da die DB die Forderung vorher begleichen würde.


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