DB/ÖBB Nightjet: Fahrgastrechte-Kulanz (Allgemeines Forum)

sibiminus, Sonntag, 03.06.2018, 14:52 (vor 2851 Tagen)

Hallo,

Da ab 10.6. im Nightjet nur noch IRT (Globalpreise) gelten, tritt eine Kulanzregelung zur Weiterfahrt im Verspätungsfall/bei Anschlussverlust in Kraft.

Vorbemerkung: Die Bahnen bestehen weiterhin auf dem Standpunkt gestückelte Fahrkarten voneinander unabhängige Beförderungsverträge darstellen, aus denen die Fahrgastrechte voneinander unabhängig betrachtet werden - ungeachtet der Tatsache ob ein durchgehender Fahrschein (vulgo ein durchgehender Beförderungsvertrag) überhaupt erhältlich ist. Über die beschriebene Kulanz hinaus gehende Ansprüche bestehen nicht.

Voraussetzung für die Kulanz ist dass innerdeutsche Fahrkarte und Globalpreis für den Nightjet in einem Buchungsvorgang erworben wurden.

Dann kann bei Verpassen des Nightjet die Fahrt mit nächstmöglichen Tageszügen oder Nightjet (vorbehaltlich Verfügbarkeit) fortgesetzt werden, wozu der Reisende vor Weiterfahrt im Reisezentrum neue Fahrkarten erhält. Eine gegebenenfalls notwendige Übernachtung wird per Hotelgutschein zur Verfügung gestellt.

Verpassen Reisende einen innerdeutschen Zug wegen Verspätung des Nightjets, wird eine etwaige Zugbindung aufgehoben.


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