Ich nicht. Erst recht nicht für bereits gebuchte Tickets. (Allgemeines Forum)

musicus, Montag, 04.06.2018, 18:35 (vor 2850 Tagen) @ gnampf
bearbeitet von musicus, Montag, 04.06.2018, 18:37

Was es in Sachen Zugbindung dann nicht einfacher macht, da dir die Verspätung bei Buchung bereits bekannt ist und damit ggf. deine ganzen Fahrgastrechteansprüche flöten gehen.

Wie weist die DB im Streitfall dem Kunden nach, was er zum Buchungszeitpunkt gewusst haben muss? "Die Ankunft verzögert sich bis zu 15 Minuten." dürfte kaum ausreichend sein, um dem Kunden FGR zu verweigern - "bis zu 15" kann ja auch 0,5 Minuten bedeuten.
Fakt ist: der Verkauf erfolgt (mutwillig) fahrplanbasiert und die (strittige) Verbindung wird (ebenso mutwillig) als buchbar im System vorgehalten.


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