Ich nicht. Erst recht nicht für bereits gebuchte Tickets. (Allgemeines Forum)

musicus, Montag, 04.06.2018, 19:41 (vor 2850 Tagen) @ gnampf

Mit welchem Recht?

was sollte sie veranlassen irgend etwas nachzuweisen? Erstmal willst du etwas von ihr. Beweise kannst du gerne fordern, die kann sie dir liefern, oder sie läßt es. Das passt dir dann entweder, oder nicht. Und entweder du gehst dann vor Gericht, da spielen dann auch Beweise eine Rolle, oder du läßt es.

[Völlig an der Frage vorbei]

Nein. Inwiefern?

weil eine mutwillige Tat Vorsatz erfordert.

Ich halte fest: Das RIS und die darin enthaltenen Auskünfte sind fahrlässig zustande gekommen.

Also müssen wir doch keinen Prozess anstrengen, Richter gnampf sei Dank.

Sei froh das ich kein Richter bin, denn ich wäre wohl nicht bei allen so blind wie Justitia

Danke für den herzlichen Austausch. Thema erledigt.


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