Wahrnehmungen (Allgemeines Forum)

Colaholiker, Frankfurt / Hildesheim, Donnerstag, 16.11.2017, 09:10 (vor 3065 Tagen) @ 462 001

Ich glaub, das unser Colaholiker mit dem Lüftchen gut leben kann.

Da kennt mich einer erschreckend gut. :)

Aber: In der DDR gab es nur schwarz oder weiß bzw. dafür oder dagegen und was mit den Leuten passiert ist, die den Sozialismus nicht gut fanden ist bekannt? Für mich ist sowas nunmal ein Unrechtsstaat. Aber gut, da die DDR wohl unantastbar ist lassen wir diese in Ihrem feuchten Grab.

Ich habe in meinem Freundeskreis einige (wie sie sich selbst bezeichnen) Ex-Ossis, die sagen, es gab in der DDR zwar durchaus Dinge, die besser waren, aber solche Probleme, wie zu erwartende Strafen dafür, daß sie beim Anschauen eines falschen (lies BRD-basierten) Fernsehsenders erwischt werden, vermissen sie definitiv nicht.

Nun Richter sind an Vorgaben und Strafrahmen gebunden. Und wenn die Strafrahmen zu gering sind, politisch engagieren und dann als gewählter Justizminister die Strafrahmen ändern.

Ne, bin in der Exekutive und da bleib ich auch.

Allzuoft gäbe der Strafrahmen schon deutlich mehr her, ohne daß irgendwetwas am Gesetz geändert werden muß. Ich stolpere in der Presse regelmäßig über Berichte von Intensivtätern zwischen 18 und 21 Jahren, die nach dem Jugendstrafrecht verurteilt werden. Ja, es kann in diesem Alter angewendet werden, hat sich aber nach meinem Empfinden mittlerweile zum Standard entwickelt, unabhängig davon, daß die angeklagten Personen reif genug dafür sind, wie Erwachsene behandelt zu werden.

Ein anderes Beispiel zum Strafmaß, das ich selbst erlebt habe. Der Kassenwart eines Vereins hat seinen Zugriff aufs Vereinskonto ausgenutzt, um den Verein um eine fünfstellige Summe zu erleichtern, was den betroffenen Verein beinahe in die Insolvenz geführt hatte. Natürlich wurde Anzeige wegen Unterschlagung erstattet. Vor Gericht kommt raus, daß der Angeklagte mehrfach vorbestraft ist, unter anderem wegen Unterschlagung und Urkundenfälschung. Er gesteht die Tat, erklärt aber, daß aufgrund seiner Lebensumstände (langzeitarbeitslos) eine Rückzahlung des unterschlagenen Geldes nicht drin sei. Resultat: Bewährungsstrafe. Und schon kann er sich über den nächsten Verein her machen, denn mal ehrlich - wer fordert da schon ein polizeiliches Führungszeugnis?

Als Wiederholungstäter hätte ich hier durchaus mal ein halbes Jahr Freiheitsstrafe (Strafmaß maximal drei Jahre, also weit von der Höchststrafe entfernt, aber durch sein Handeln wurde der Verein so stark geschädigt, daß die Insolvenz nur durch ein privates Darlehen eines Mitgleids verhindert werden konnte, somit ein für den Geschädigten existenzbedrohender Tatumfang) angemessen gefunden.

Das laue Lüftchen genießende Grüße,
der Colaholiker

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