Wie ist der Umgang mit Schwarzfahrern geregelt? (Allgemeines Forum)

Colaholiker, Frankfurt / Hildesheim, Mittwoch, 15.11.2017, 08:32 (vor 3065 Tagen) @ Tino

Nein das macht es natürlich nicht. Nur bevor ich die BPOL wegen 3,50 € hole und dem Unternehmen einen Schaden von Betrag x zufüge (jeder Einsatz der BPOL wird der DB selbstverständlich in Rechnung gestellt) muss ich abwegen ob sich der Aufwand lohnt.

Wer oder was hindert die DB dann daran, den Verursacher für die entstandenen Kosten in Regress zu nehmen? Vom Polizeieinsatz über Entschädigungszahlungen für daraus entstandene Verspätungen, usw. Anders als bei spielenden Kindern im Gleis, die im Zweifel abgehauen sind, bevor man sie gefunden hat, hat man hier ja den/die Verursacher griffbereit.

Wenn der/die Verursacher keiner Arbeit nachgeht, ist nach derzeitiger Lage nur leider nichts zu holen, wenngleich ich der Meinung bin, daß Ansprüche, die aus widerrechtlichem Verhalten entstanden sind, auch sämtliche Pfändungsfreigrenzen außer Kraft setzen sollten.

Diese Regelung völlig unabhängig von Hintergrund oder Nationalität der Leistungserschleicher sehende Grüße,
der Colaholiker

--
[image]


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion

powered by my little forum