Wie ist der Umgang mit Schwarzfahrern geregelt? (Allgemeines Forum)

oppermad, Wuppertal/Wunstorf, Mittwoch, 15.11.2017, 10:00 (vor 3065 Tagen) @ Colaholiker

Moin,

Wer oder was hindert die DB dann daran, den Verursacher für die entstandenen Kosten in Regress zu nehmen? Vom Polizeieinsatz über Entschädigungszahlungen für daraus entstandene Verspätungen, usw. Anders als bei spielenden Kindern im Gleis, die im Zweifel abgehauen sind, bevor man sie gefunden hat, hat man hier ja den/die Verursacher griffbereit.

höchstens der Aufwand, wenn die Forderung erkennbar nicht eintreibbar sein sollte.

Wenn der/die Verursacher keiner Arbeit nachgeht, ist nach derzeitiger Lage nur leider nichts zu holen, [...]

So dunkel kann ich mich erinern, dass man sich dann einen Titel besorgen kann mit Laufzeit über 30 Jahre. Sollte der Schwarzfahrer zu Geld kommen, zahlt er erstmal die Forderung zzgl. Zinsen.
Viele Grüße,

Dirk

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Wer ist kundig auf folgenden Baureihen:
101, 103, 110, 111, 112, 120, 139, 140, 141, 143, 150, 151, 155, 181.2, 218, 225, 233, 362, 420, 472, 601, 605, 624, 628, 643 und 644?
Richtig: Bender!


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