Was gilt denn dann im NV? (Fahrkarten und Angebote)

JeDi, überall und nirgendwo, Samstag, 30.09.2017, 15:33 (vor 3139 Tagen) @ Proeter

Demnach würde die Regel, dass grundsätzlich nur die Differenz der Flexpreise zu zahlen wäre, nicht mehr gelten.


Das war immer nur ein Aktionsangebot des Fernverkehrs (nicht gültig und erhältlich in Nahverkehrszügen) und damit weiter hinten (bei den Aktionsangeboten eben ;-)) in den BB enthalten. Obs das aktuell noch gibt, weiß ich nicht auswendig.


Was gilt denn dann im Nahverkehr, wenn ich mit BC100 2.Klasse an einem Bahnhof ohne Schalter in einen NV-Zug einsteige und 1. Klasse fahren will? Somit gab es ja für den Übergang am Einstiegsbahnhof keine Kaufmöglichkeit.

In Zügen ohne Fahrscheinverkauf: Pech gehabt. An deinem Einstiegsbahnhof hättest du ja einen Fahrschein kaufen können, ein Anspruch auf Ausgabe eines Überganges besteht m.E. Nicht.

In Zügen mit Fahrscheinverkauf kannst du natürlich ohne Aufpreis einen Aufpreis kaufen (da Klassenwechsel im Zug immer zum Flexpreis verkauft werden).

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Weg mit dem 4744!


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