? zu 1.-Klasse-Aufpreis im Zug (Fahrkarten und Angebote)
Hallo Leute,
hier im ICE-Treff habe ich von der vor einigen Jahren von der (probehalber?) eingeführten Regelung gelesen, dass man als Inhaber eines Flexpreises 2. Klasse mit BahnCard im Zug einen Aufpreis in die 1. Klasse kaufen kann - und zwar lediglich zur Differenz der Flexpreise und ohne Bordzuschlag.
Diese (wie ich finde kundenfreundliche) Regelung habe ich auch einige Male genutzt. Besonders problematisch war sie im Regionalverkehr, da keiner (!) der mich bedienenden KiN dieselbe kannte und auch schon mit 60ern gedroht hatte, allerdings konnte ich ihm erklären, wie er den betreffenden Fahrschein seinem MT entlockt und dann war Ruhe.
Was ich wissen möchte: Gibt's diese Regel noch immer und gilt sie auch noch immer im Nahverkehr?
Ich frage auch deshalb, weil die Sanktionen, die mich treffen, wenn die Regel nicht mehr gilt, mit 60 € und namentlicher Registrierung doch sehr hart sind.
Wo kann ich das in Zukunft selbst nachschauen, ob die Regel noch gilt?
gesamter Thread:
- ? zu 1.-Klasse-Aufpreis im Zug -
Proeter,
30.09.2017, 10:05
- BB Nr. 2.6 i.V.m. Nr. 3.8.3
-
musicus,
30.09.2017, 11:11
- Regel also abgeschafft? -
Proeter,
30.09.2017, 12:14
- Regel also abgeschafft? - Mike65, 30.09.2017, 12:43
- Regel also abgeschafft? -
Hansjörg,
30.09.2017, 12:46
- Nicht ganz. BC100 hat Sonderregeln für den Übergang -
musicus,
30.09.2017, 13:31
- Ok
-
Hansjörg,
30.09.2017, 13:50
- Ok
- Nicht ganz. BC100 hat Sonderregeln für den Übergang -
musicus,
30.09.2017, 13:31
- Regel also abgeschafft? -
JeDi,
30.09.2017, 15:15
- Was gilt denn dann im NV? -
Proeter,
30.09.2017, 15:28
- Was gilt denn dann im NV? - JeDi, 30.09.2017, 15:33
- Kann man das Upgrade am Automaten kaufen? -
Mike65,
30.09.2017, 21:25
- Ich glaube "nein"! -
Bahngenießer,
30.09.2017, 22:22
- Ich glaube "nein"! - JeDi, 30.09.2017, 23:53
- Ich glaube "nein"! -
Bahngenießer,
30.09.2017, 22:22
- Was gilt denn dann im NV? -
Proeter,
30.09.2017, 15:28
- Regel also abgeschafft? -
Proeter,
30.09.2017, 12:14
- BB Nr. 2.6 i.V.m. Nr. 3.8.3