Was gilt denn dann im NV? (Fahrkarten und Angebote)
Demnach würde die Regel, dass grundsätzlich nur die Differenz der Flexpreise zu zahlen wäre, nicht mehr gelten.
Das war immer nur ein Aktionsangebot des Fernverkehrs (nicht gültig und erhältlich in Nahverkehrszügen) und damit weiter hinten (bei den Aktionsangeboten eben ;-)) in den BB enthalten. Obs das aktuell noch gibt, weiß ich nicht auswendig.
Was gilt denn dann im Nahverkehr, wenn ich mit BC100 2.Klasse an einem Bahnhof ohne Schalter in einen NV-Zug einsteige und 1. Klasse fahren will? Somit gab es ja für den Übergang am Einstiegsbahnhof keine Kaufmöglichkeit.
gesamter Thread:
- ? zu 1.-Klasse-Aufpreis im Zug -
Proeter,
30.09.2017, 10:05
- BB Nr. 2.6 i.V.m. Nr. 3.8.3
-
musicus,
30.09.2017, 11:11
- Regel also abgeschafft? -
Proeter,
30.09.2017, 12:14
- Regel also abgeschafft? - Mike65, 30.09.2017, 12:43
- Regel also abgeschafft? -
Hansjörg,
30.09.2017, 12:46
- Nicht ganz. BC100 hat Sonderregeln für den Übergang -
musicus,
30.09.2017, 13:31
- Ok
-
Hansjörg,
30.09.2017, 13:50
- Ok
- Nicht ganz. BC100 hat Sonderregeln für den Übergang -
musicus,
30.09.2017, 13:31
- Regel also abgeschafft? -
JeDi,
30.09.2017, 15:15
- Was gilt denn dann im NV? -
Proeter,
30.09.2017, 15:28
- Was gilt denn dann im NV? - JeDi, 30.09.2017, 15:33
- Kann man das Upgrade am Automaten kaufen? -
Mike65,
30.09.2017, 21:25
- Ich glaube "nein"! -
Bahngenießer,
30.09.2017, 22:22
- Ich glaube "nein"! - JeDi, 30.09.2017, 23:53
- Ich glaube "nein"! -
Bahngenießer,
30.09.2017, 22:22
- Was gilt denn dann im NV? -
Proeter,
30.09.2017, 15:28
- Regel also abgeschafft? -
Proeter,
30.09.2017, 12:14
- BB Nr. 2.6 i.V.m. Nr. 3.8.3