Was gilt denn dann im NV? (Fahrkarten und Angebote)

Proeter, Samstag, 30.09.2017, 15:28 (vor 3136 Tagen) @ JeDi

Demnach würde die Regel, dass grundsätzlich nur die Differenz der Flexpreise zu zahlen wäre, nicht mehr gelten.


Das war immer nur ein Aktionsangebot des Fernverkehrs (nicht gültig und erhältlich in Nahverkehrszügen) und damit weiter hinten (bei den Aktionsangeboten eben ;-)) in den BB enthalten. Obs das aktuell noch gibt, weiß ich nicht auswendig.

Was gilt denn dann im Nahverkehr, wenn ich mit BC100 2.Klasse an einem Bahnhof ohne Schalter in einen NV-Zug einsteige und 1. Klasse fahren will? Somit gab es ja für den Übergang am Einstiegsbahnhof keine Kaufmöglichkeit.


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