Nicht ganz. BC100 hat Sonderregeln für den Übergang (Fahrkarten und Angebote)

musicus, Samstag, 30.09.2017, 13:31 (vor 3140 Tagen) @ Hansjörg
bearbeitet von musicus, Samstag, 30.09.2017, 13:36

Demnach würde die Regel, dass grundsätzlich nur die Differenz der Flexpreise zu zahlen wäre, nicht mehr gelten.

Doch, natürlich. Der scheinbar große Differenzbetrag resultiert lediglich aus dem Zweiklassensystem der BCs, da einer der beiden Flexpreise rabattiert werden kann, der zweite allerdings nicht.

Bei der BC100 gilt also Flexpreis 2 Klasse ohne Rabatt zu Flexpreis 1 Klasse ohne Rabatt.

Richtig. Und das gilt nach BB BC Nr. 3.4.2 ausnahmslos. BC100-Besitzer erhalten keine Rabatte auf den Übergang, selbst wenn sie eine BCF besitzen:
"Inhaber einer BahnCard 100, die gleichzeitig Inhaber einer BahnCard 1. Klasse sind, erhalten bei Übergängen keinen Rabatt."

Hast Du ne BC 25 1. Klasse oder me BC 50 sind es entsprechend weniger Aufpreis bei gleichem Auagangspreis.

Leider nein.
Dass der OP eine BC100 besitzt, ging aus dem Ausgangsbeitrag nicht hervor.


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