Regel also abgeschafft? (Fahrkarten und Angebote)

Proeter, Samstag, 30.09.2017, 12:14 (vor 3175 Tagen) @ musicus
bearbeitet von Proeter, Samstag, 30.09.2017, 12:15

Erstmal danke für die schnelle Info!

Unter 2.6.2 steht:

Der Preis des Übergangs ergibt sich aus der Differenz zwischen den Flexpreisen für die betreffende Übergangsstrecke.

ABER unter 2.6.3 folgt dann:

Davon abweichend ist für den Erwerb eines Übergangs mit einer Fahrkarte der 2. Wagenklasse, für den ein BahnCard-Rabatt in Anspruch genommen wurde, bei einem Übergang in die 1. Wagenklasse die Differenz zwischen dem um den BahnCard-Rabatt ermäßigten Flexpreis der 2. Wagenklasse und dem Flexpreis der 1. Wagenklasse zu entrichten, sofern keine BahnCard für die 1. Wagenklasse vorgelegt werden kann.

Demnach würde die Regel, dass grundsätzlich nur die Differenz der Flexpreise zu zahlen wäre, nicht mehr gelten. BC100-Inhaber der 2. Klasse müssten also grundsätzlich den vollen Flexpreis 1. Klasse bezahlen, so als ob sie gar keine BC100 hätten, korrekt?


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