Lösung (Fahrkarten und Angebote)

EK-Wagendienst, EGST, Donnerstag, 14.09.2017, 16:10 (vor 3152 Tagen) @ Oberschlesier

Hi Artur,
man muss am 1. Tag die Reise beginnen, oder?

Laut Tarif muss man das.
Man muss es aber nicht beweisen. Im Zweifelsfall ist es an der DB, den Nachweis zu erbringen, dass man die Reise nicht am ersten Geltungstag angetreten haben kann. Sieht man vom Fall, dass man am zweiten Geltungstag am auf der Fahrkarte aufgedruckten Abfahrtsbahnhof den Zug besteigt, mal ab, dürfte dieser Nachweis in der Praxis schwer zu erbringen sein.


Danke. Du hast Recht, allerdings ist das nicht ein Betrug (moralisch gesehen)?

Der Kauf einer Fahrkarte verpflichtet nicht, die auch zu nutzen.


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion

powered by my little forum