FGR bei Reiseketten (Fahrkarten und Angebote)

wachtberghöhle, Donnerstag, 06.07.2017, 15:25 (vor 3225 Tagen) @ Höllentalbahn

Ich finde auch es wird eine Zeit für Reform der FGR.
Solange eine Mindestübergangszeit eingehalten wird sollten die Fahrgastrechte auch für mehrere Tickets gelten auch die Kombination Fernbus (auch wenn ich sie nicht mag)+ Bahn oder U-Bahn+Bahn.
Dabei sollten die FGR auf Bahnniveau angeglichen werden.

Ich verstehe die FGR nicht als Instrument, um die Bahn für Alles verantwortlich zu machen.
Warum muss die Bahn entschädigen, wenn die Nordsee Sturmflut hat?
Warum muss die Bahn entschädigen, wenn der Bus, wegen Baustelle zu spät kommt?

Was aber für den Verbraucher wichtig ist, dass unter diesen Umständen nicht die Fahrkarten ersatzlos verfallen.

Wenn ich mich für die Reisekette Strassenbahn - Zug - Bus entscheide und dafür ein Ticket kaufe: Sparpreis A-Stadt (+City) - B-Hausen (+City) dann will ich in erster Linie bei Verspätung der Strassenbahn, dass das Ticket auch im Folgezug seine Gültigkeit hat.

Ich will mit der gekauften Fahrkarte reisen, nicht Entschädigungen erhalten!

Da sehe ich einen Ansatz, Verbesserungen zu erwirken.


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