FGR gelten nur für Bahn (Fahrkarten und Angebote)

ICE2020, Donnerstag, 06.07.2017, 13:42 (vor 3226 Tagen) @ Matze86

Ich hatte einen ähnlichen Fall. Ohne jetzt die genauen gesetzlichen Hintergründe zu kennen und ohne abschließend beurteilen zu können, ob die Auffassung juristisch haltbar ist, ist der Sachstand der aktuellen Handhabung wohl dieser: DIe FGR gelten nur für die Bahn. Wenn also auf dem Hinweg Du aufgrund einer Verspätung das Schiff verpasst greifen die FGR. Im umgekehrten Fall, wo die Verantwortung bei der Reederei liegt, ist diese Dein Ansprechpartner um Ansprüche geltend zu machen


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