Reisekette ja, Entschädigung nein (Fahrkarten und Angebote)

Höllentalbahn, Donnerstag, 06.07.2017, 13:44 (vor 3225 Tagen) @ Matze86

Quelle: https://www.bahn.de/p/view/service/auskunft/fahrgastrechte/faq_fahrgastrechte.shtml

Umfasst die Fahrkarte auch die Berechtigung zur Nutzung von Bussen oder Schiffen, gilt der Entschädigungsanspruch ausschließlich für die Eisenbahnstrecke. Liegen Ursache und Wirkung für die verspätete Ankunft des Fahrgastes hingegen außerhalb des Eisenbahnverkehrs ein (z.B. Verspätung von Bus oder Schiff, die Bestandteil der Fahrkarte sind), können keine Ansprüche für den Eisenbahnverkehr geltend gemacht werden.

Wobei ja vielleicht was auf Kulanz geht.
Mfg Höllentalbahn


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion

powered by my little forum