Was sagt den die Eisenbahnverkehrsordnung? (Fahrkarten und Angebote)

Giovanni, Freitag, 26.05.2017, 13:02 (vor 3270 Tagen) @ Hustensaft

Selbstverständlich greift auch bei Verbundtarifen im Eisenbahnverkehr die Eisenbahn-Verkehrsordnung. Demnach muss das Zugpersonal nach Aufforderung Plätze zuweisen, wobei nicht von Sitzplätzen die Rede ist.


Stimmt. Nur regelt § 5 EVO, dass Beförderungsbedingungen zugunsten des Fahrgastes abweichen dürfen - und es heißt Fahrgast, nicht Fahrrad!

§ 5 EVO implziert damit aber auch, das keine Abweichungen zuungunsten des Fahrgastes zulässig sind. Die Verweigerung der Mitnahme eines Gepäckstückes, für das ordnungsgemäß nach Tarif bezahlt wurde, wäre dies aber (sofern kein zulässiger Ausschlussgrund vorliegt).

Ist keine anderweitige Möglichkeit zur sicheren Unterbringung des Fahrrades vorhanden, muss das Zugpersonal also die Fahrgäste im Mehrzweckbereich bitten Platz zu schaffen - auch wenn diese dadurch auf ihren Sitzplatz verzichten müssen.


Falsch. Fahrräder sind Gepäck - und dessen Mitnahme regelt die EVO eindeutig, ebenso wie dessen Unterbringung (Mehrzweckbereiche sind in der EVO übrigens unbekannt). Das Zugpersonal kann also nur auf Basis der allgemeinen Anordnungsrechte hier agieren, weitere Ansprüche pro Fahrrad existieren schlicht nicht.

Bevor hier weitere Thesen in den Raum gestellt werden: Bitte mit der entsprechenden Fundstelle in der EVO belegen.

Der Abschnitt "Beförderung von Reisegepäck" bezieht sich lediglich auf aufgegebenes Gepäck - was seitens der meisten Bahnunternehmen jedoch gar nicht mehr angeboten wird. (Ausnahmen Autoreisezüge und Kofferversand)

Vom Reisenden mitgeführtes Gepäck wird nur in § 16 geregelt - wobei da für alles, was kein Handgepäck ist, eine entsprechende Regelung im Tarif verlangt wird.
Sofern kein Verbundtarif vorliegt also meist § 7 und § 8 der BB Bahn.

--
Wo Logik aufhört fängt das DB-Preissystem an.
2.4.4: "Eine Fahrkarte für eine höhere Produktklasse berechtigt [...] auch zur Beförderung in einer niedrigeren Produktklasse."
Ein Doppelstock-RE ist 4.631,5mm hoch - ein ICE1-Speisewagen nur 4.295mm ;)


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