Hängt vom Einzelfall ab, aber grundsätzlich nicht (Fahrkarten und Angebote)

Giovanni, Donnerstag, 25.05.2017, 00:02 (vor 3268 Tagen) @ JeDi

Allerdings ist das Zugpersonal nicht berechtigt, diese Fahrgäste des Zuges zu verweisen. Auch dann nicht, wenn der zusteigende Reisende eine Platzreservierung besitzt.

Den Reisenden nicht, wohl aber möglicherweise mitgeführte Sachen.

Das würde voraussetzen, dass für die mitgeführten Sachen keine Beförderungspflicht bestünde. Ich gehe nicht davon aus, das nach Fahrtantritt ein nachträglicher Ausschluss wegen entstandenen Platzmangel möglich ist - selbst wenn sich das vereinzelt in den Beförderungsbedingungen von Verkehrsunternehmen findet. Eine Ausnahme liege m.e. nur dann vor, wenn die Art oder die Menge der mitgeführten Sachen tarifwidrig wäre.

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Wo Logik aufhört fängt das DB-Preissystem an.
2.4.4: "Eine Fahrkarte für eine höhere Produktklasse berechtigt [...] auch zur Beförderung in einer niedrigeren Produktklasse."
Ein Doppelstock-RE ist 4.631,5mm hoch - ein ICE1-Speisewagen nur 4.295mm ;)


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