Hier kann keine Rechtssicherheit hergestellt werden. (Fahrkarten und Angebote)

musicus, Sonntag, 09.04.2017, 12:14 (vor 3287 Tagen) @ Ösi
bearbeitet von musicus, Sonntag, 09.04.2017, 12:16

Der BB-Verstoß betrifft nur die eine Fahrt.

Solange es um eine einzelne Fahrt geht, wird man auch nicht rauschgeschmissen. Wir reden hier von Betrug im Wiederholungsfall.

Das erlaubt der DB, für die entsprechende Fahrt die Punkte nicht gutzuschreiben. Es erlaubt allerdings nicht der DB, deine bisherigen Punkte einzuziehen oder dich daran zu hindern, Punkte in Zukunft zu sammeln.

Natürlich. Durch den Verstoß gegen die BB bewegst du dich automatisch außerhalb des Kontrahierungszwangs und dem damit verbundenen Gleichbehandlungsgebot des AEG. Gegenüber anderen (betrügenden) Kunden bist du nicht schlechter gestellt oder von Ungleichbehandlung betroffen. Es muss angenommen werden, dass du als Punktesammler die zugrundeliegenden Bedingungen kennst und ihnen zugestimmt hast.

Solltest du eine ganz eigene Rechtsauffassung vertreten, ist es dir unbenommen diesbezüglich ein Gericht anzurufen. Das Prozessrisiko sollte ja gering bis nicht vorhanden sein, so sicher wie du dir bist.


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