Soweit mir bekannt (Fahrkarten und Angebote)

chriL999, Mittwoch, 28.12.2016, 14:11 (vor 3430 Tagen) @ Breisgau-S-Bahn

Soweit mir bekannt, muss der Fahrgast immer eine Fahrpreisnacherhebung akzeptieren/dulden, sofern der Kontrolleur die Fahrkarte nicht anerkennt bzw. anerkennen will, auch dann, wenn eine offensichtlich korrekte Fahrkarte vorgezeigt wird.

Im Nachgang muss dann aber alles mit der Erhebungsstelle geklärt werden, die dann eben den Preis der Fahrpreisnacherhebung komplett rückerstattet.

Zumindest ist das mein Verständnis.


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