Entspannte Grüße zurück! (Fahrkarten und Angebote)

GUM, Mittwoch, 28.12.2016, 11:00 (vor 3430 Tagen) @ Breisgau-S-Bahn
bearbeitet von GUM, Mittwoch, 28.12.2016, 11:00

Hallo geko,

es geht mir darum, dass die Bahn einerseits in einem Tarifwerk festlegt, wie bestimmte Fahrkarten auszustellen sind und andererseits verkauft sie dann munter Fahrkarten, die den eigenen Regeln nicht entsprechen. Beispielsweise auch Stichfahrten, die gar nicht in der Wegevorschrift auftauchen oder eben Fahrten am Tag nach Gültigkeitsende der Fahrkarte.

[...]

Wenn der Inhaber der Fahrkarte dann am 31.12. zu einer Nach-/Strafzahlung gezwungen wird entsteht ihm durch das Unvermögen der Deutschen Bahn, ein dem Beforderungsvertrag entsprechenden gültigen Fahrschein auszustellen gegebenenfalls ein beträchtlicher finanzieller Schaden. Ob das schlussendlich tatsächlich als Betrug zu werten ist, ist ja völlig unerheblich. Denn der Reisende ist 100% im Recht und sollte nötigenfalls mithilfe des Staates darauf beharren. Und bevor ich in den Niederlanden wegen Erschleichen von Leistungen (falls es dort einen solchen Straftatbestand gibt) kriminalisiert werde oder auch nur ein Bußgeld riskiere, hole ich mir Hilfe.

Ansonsten bin ich ganz entspannt

BSB

Dieses Thema hatten wir doch schon so oft im ice-treff.de! Mutmaßlich entstehen die angesprochenen "Stichfahrten" Fahrkarten durch gezielte Eingaben eines Kunden, der versucht die Systemfehler im Computersystem zu nutzen.

Das dieses Verhalten langfristig gesehen zu noch weiteren Einschränkungen als Präventiv- oder auch Gegenwehr der Bahn führt, ist klar.

Meiner Meinung nach hilft es wesentlich mehr mit dem gesunden Menschenverstand zu argumentieren. Bei dessen Nutzung ist kristallklar was eine einfache Fahrt ist und was nicht.

Und ob die Regelung "bis zum letzten Geltungstag" lautet oder "bis um 10 Uhr des auf den letzten Geltungstag folgenden Kalendertags". Das ist ganz simpel sowie klar. Da kann ich mich ganz entspannt zurücklegen, denn ich sehe den (moralischen) Betrugstatbestand auf keinen Fall auf der Seite der Bahn. Sondern eher auf der Seite desjenigen, der Hunderte Kilometer Stichstrecke fährt (nicht im aktuellen Beispiel).

Und letztendlich die Atmosphäre auch im Zug vergiftet: Denn die Zubs, die ohnehin einen schwierigen Job haben, müssen dann oft von gezieltem Falschbuchen ausgehen. Anstatt die Kontrollrunde zu machen und dann ganz entspannt den APS Kaffee oder kleine Speisen auszugeben.

Der Gesamtschaden auf die Emotionen und die Atmosphäre des Verkehrsmittels ist unermesslich. Und da ist es - eigentlich - nicht mit einer Fahrpreisnacherhebung des doppelten Preises Deines Stichstreckenbeispiels getan.

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