Seite 15 der AGB International ausdrucken und mitnehmen! (Fahrkarten und Angebote)

GUM, Mittwoch, 28.12.2016, 11:12 (vor 3455 Tagen) @ Thomas

Die AGB's der Bahn sind leider widersprüchlich.

Auf Seite 15 von 149 findet sich folgender Absatz:

"Der erste Geltungstag der Fahrkarte zählt als voller Tag. Der Reisende kann seine Reise an jedem beliebigen Tag innerhalb der Geltungsdauer seiner Fahrkarte antreten; er muss sie spätestens mit einem Zug beenden, der nach dem Fahrplan den Besti
mmungsort am letzten Tag der Geltungsdauer spätestens um 24 Uhr (bei der DB bis 3 Uhr des Folgetages) erreichen soll.
[...]
7.3.4
Fahrkarten für Angebote mit Zugbindung gelten nur an dem auf dem Beförderungsau
sweis angegebenen Reisetag und nur in den aufgeführten Zügen.
7.3.5
Für bestimmte Verkehre oder besondere Angebote können die SCIC
-
SB (Tfv 711) eine zu Nr. 7.1 oder 7.2 abweichende Geltungsdauer regeln."

Quelle:
Internationale AGB der Bahn, Quelle: bahn.de

Was Du mit dem Stück am 31.12.2016 machst ist natürlich Deine Sache. Ich persönlich würde für das kleine Anschlußstück am 31.12.2016 einen neuen Fahrschein kaufen. Zwei Übernachtungen in Frankfurt (Main) Flughafen erscheinen mir unwahrscheinlich, wenn dann noch eine in Frankfurt erfolgt. Und Du insgesamt 5 statt vier Tage unterwegs bist.

Auf keinen Fall würde ich aber am 31.12.2016 einen anderen als den gebuchten Zug nehmen.

-> Also Seite 15 ausdrucken und mitnehmen. Kannst uns ja im neuen Jahr schreiben wie Du dich entschieden hast. Wenn Du magst.

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