Ruhig bleiben (Fahrkarten und Angebote)

geko, München, Mittwoch, 28.12.2016, 10:45 (vor 3431 Tagen) @ Breisgau-S-Bahn

Die DB Vertrieb GmbH betreibt bahn.de. Wenn diese einen Fehler im Buchungssystem hat, dann haftet diese auch zivilrechtlich dafür. Sprich: Dem Fahrgast ist der Schaden zu ersetzen. Dazu braucht es aber keine Strafanzeige wg. Betruges. Dieser liegt hier nicht vor und im schlimmsten Fall ist der Anzeiger selbst wegen falscher Verdächtigung dran. Vor allem dann, wenn der Anzeigende genau wusste, dass die Fahrkarte nicht den Regeln entsprach. Die Denke "Ha, die machen einen Fehler und ich zeige es ihnen jetzt!" ist eben nicht durch Gesetze gedeckt.


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