Ruhig bleiben (Fahrkarten und Angebote)

Breisgau-S-Bahn, Freiburg/Gera, Mittwoch, 28.12.2016, 10:10 (vor 3451 Tagen) @ geko

Hallo geko,

es geht mir darum, dass die Bahn einerseits in einem Tarifwerk festlegt, wie bestimmte Fahrkarten auszustellen sind und andererseits verkauft sie dann munter Fahrkarten, die den eigenen Regeln nicht entsprechen. Beispielsweise auch Stichfahrten, die gar nicht in der Wegevorschrift auftauchen oder eben Fahrten am Tag nach Gültigkeitsende der Fahrkarte. Bei soetwas stellt sich die DB dann gerne auf den Standpunkt, dass nur das gelte, was im Fahrkartentext steht, also eben im vorliegenden Fall das Gültigkeitsende vom 30.12.. Wenn der Inhaber der Fahrkarte dann am 31.12. zu einer Nach-/Strafzahlung gezwungen wird entsteht ihm durch das Unvermögen der Deutschen Bahn, ein dem Beforderungsvertrag entsprechenden gültigen Fahrschein auszustellen gegebenenfalls ein beträchtlicher finanzieller Schaden. Ob das schlussendlich tatsächlich als Betrug zu werten ist, ist ja völlig unerheblich. Denn der Reisende ist 100% im Recht und sollte nötigenfalls mithilfe des Staates darauf beharren. Und bevor ich in den Niederlanden wegen Erschleichen von Leistungen (falls es dort einen solchen Straftatbestand gibt) kriminalisiert werde oder auch nur ein Bußgeld riskiere, hole ich mir Hilfe.

Ansonsten bin ich ganz entspannt

BSB

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Für eine DB Lounge in Erfurt!


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