Der ABvmz(m6B) (Reiseberichte)

Tino, Dienstag, 27.12.2016, 23:46 (vor 3374 Tagen) @ agw

Übrigens: Wer die beiden Tür kaputt Schilder gesehen hat: Es waren sogar alle vier Türen am Wagen kaputt und trotzdem war er für Reisende benutzbar.

Und wo steht dass eine Personenbeförderung bei 4 verschlossenen Türen verboten ist?

Mir wurde mal erzählt das der Wagen dann aus Sicherheitsgründen verschlossen werden muss.


Und wenn ein Wagen nur zwei Türen hat, muss er bei zwei defekten Türen gesperrt werden?
Das sind ja meist die Züge, wo der nächste Wagen dann keine anschließenden Türen hat.

Was ist mit Restaurantwagen, die gar keine Fahrgasttüren haben?

Bei der Grundlage der Ermittlung fällt er raus da er keine Türen hat. Dann muss der angrenzende Wagen von den Türen her voll funktionsfähig sein.


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