OT: Fluchtwege (Reiseberichte)

Tino, Dienstag, 27.12.2016, 18:33 (vor 3378 Tagen) @ ES89

Übrigens: Wer die beiden Tür kaputt Schilder gesehen hat: Es waren sogar alle vier Türen am Wagen kaputt und trotzdem war er für Reisende benutzbar.

Und wo steht dass eine Personenbeförderung bei 4 verschlossenen Türen verboten ist?


Nirgendwo. Man sollte aber darüber nachdenken, ob überall noch die ausreichend FLuchtwege gegeben sind. Spätestens wenn dann noch die Tür des Nachbarwagens defekt ist und man 50 Meter Abstand zwischen 2 funktionierenden Türen hat, dürfte die Antwort dann "nein" heißen.

da hat sich das EVU schon Gedanken gemacht. Wenn eine der angrenzenden Türen ebenfalls verschlossen ist oder der Wagen an der Spitze oder am Schluss läuft ist er zu räumen.


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