OT: Fluchtwege (Reiseberichte)

ES89, Hamburg / Rostock, Dienstag, 27.12.2016, 17:50 (vor 3376 Tagen) @ Tino

Übrigens: Wer die beiden Tür kaputt Schilder gesehen hat: Es waren sogar alle vier Türen am Wagen kaputt und trotzdem war er für Reisende benutzbar.

Und wo steht dass eine Personenbeförderung bei 4 verschlossenen Türen verboten ist?

Nirgendwo. Man sollte aber darüber nachdenken, ob überall noch die ausreichend FLuchtwege gegeben sind. Spätestens wenn dann noch die Tür des Nachbarwagens defekt ist und man 50 Meter Abstand zwischen 2 funktionierenden Türen hat, dürfte die Antwort dann "nein" heißen.

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Gegen Großraum-Zwang im Fernverkehr!
Für zumindest drei Abteile je Wagenklasse!


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