Wer fragt ist der Dumme (Fahrkarten und Angebote)

ICE920, München, Samstag, 08.10.2016, 20:24 (vor 3513 Tagen) @ ffz
bearbeitet von ICE920, Samstag, 08.10.2016, 20:25

Ich möchte dazu anmerken, dass die 20 Minuten Regel lediglich eine Kulanzleistung der DB ist, der Rechtsanspruch der EU-Fahrgastrechte gilt erst ab 60 Min. Da das bahninterne RIS mittlerweile Verspätungskürzungen berücksichtigen kann, wird in solchen Fällen die Aufhebung dr Zugbindung teilweise verweigert.
Nach meinem Verständnis besteht kein Rechtsanspruch auf Aufhebung der Zugbindung ab 20 Min zu erwartender Verspätung, das ist eine reine Service-Leistung der DB.

Das sehe ich auch ein, dass bei 20 Minuten man noch diskutieren kann. Aber es geht um 60 Minuten (in meinem Fall) und da greifen schon EU-Fahrgastrechte nach Verordnung *blabla* 2007. Ausserdem ist die Regel in den Beförderungsbedingungen festgeschrieben, weshalb sie, nach meiner Auffassung zumindest, bindend sein müsste.

Da das bahninterne RIS mittlerweile Verspätungskürzungen berücksichtigen kann, wird in solchen Fällen die Aufhebung dr Zugbindung teilweise verweigert.

Was meinst du damit genau? Dann würde doch die verspätungskürzungsbereinigte Vorhersage dastehen, oder nicht.


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