[?] Fahrgastrechte: Definition "zu erwartende" Verspätung (Fahrkarten und Angebote)

GibmirZucker, Samstag, 08.10.2016, 20:03 (vor 3514 Tagen) @ ICE920

Und dann darf man sich noch mit dem Servicecenter FGR rumschlagen, um sich die Kosten für das Taxi zurückzuholen, falls man nicht gerade in einer Großstadt landet, wo die Information 24 Stunden offen hat. [Dürfte wohl in Frankfurt der Fall gewesen sein]

War nicht der Fall. Man stand Schlange für die Taxigutscheine und es setzte sich dann eine Kolonne von einem Dutzend Taxis in Richtung Mannheim-Karlsruhe in Bewegung.
(übrigens, habe noch gefragt, ob sie mir auch einen Busgutschein geben könnten (ein zeitgleich fahrender Fernbus hatte noch 40 Plätze frei, Fahrpreis ab 5 Euro). Da hätte ich in Vorkasse treten müssen.
Naja, bin auch kein BWLer um die Logik zu verstehen.


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