Wer fragt ist der Dumme (Fahrkarten und Angebote)

ffz, Samstag, 08.10.2016, 20:18 (vor 3512 Tagen) @ JumpUp

Ich möchte dazu anmerken, dass die 20 Minuten Regel lediglich eine Kulanzleistung der DB ist, der Rechtsanspruch der EU-Fahrgastrechte gilt erst ab 60 Min. Da das bahninterne RIS mittlerweile Verspätungskürzungen berücksichtigen kann, wird in solchen Fällen die Aufhebung dr Zugbindung teilweise verweigert.
Nach meinem Verständnis besteht kein Rechtsanspruch auf Aufhebung der Zugbindung ab 20 Min zu erwartender Verspätung, das ist eine reine Service-Leistung der DB.


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