Unbedingt nachhaken! (Allgemeines Forum)

Trainer, Mittwoch, 10.08.2016, 16:13 (vor 3598 Tagen) @ musicus

Die Tatsache, dass die erfolgte Abbuchung bzw. die Konditionen des Tickets nicht dem DB-Tarif entsprechen, sollte als Begründung ausreichen.

Natürlich *sollte* es ausreichen. Aber recht haben und kriegen sind ja leider nicht immer deckungsgleich.

Zu erwähnen, warum einen das überhaupt stört, reduziert die Gefahr, dass der Mitarbeiter die Anfrage als kleinlich abtut. Da die Anfrage wohl relativ außergewöhnlich ist, würde es ihr vielleicht helfen, wenn sie an eine höhere Bearbeitungsstelle weitergereicht wird. Und das passiert eher nicht, wenn die Anfrage nicht ernst genommen wird. Deshalb kann es helfen, wenn der Schaden konkret benannt wird.


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion

powered by my little forum