Rechtsstaat: nicht verstanden? (Allgemeines Forum)

Destear, Berlin, Dienstag, 07.06.2016, 12:05 (vor 3591 Tagen) @ meilensammler

Aus deinen bisherigen Beiträgen kann ich keines der Attribute entnehmen: Weder bist du gesichert ein Extremist, noch bist du gesichert ein Unterstützer des Rechtsstaates. Bei letzterem gehe ich sogar davon aus, dass du gewissen Irrtümern unterliegst. Zum einen hat JeDi ja gerade richtigerweise auf die optionale Anwendbarkeit der entsprechenden Abkommen verwiesen. Das Rechtsstaatsprinzip sieht die Bindung der vollziehenden Gewalt an Recht und Gesetz vor, das ist soweit klar, weil der Verfassungstext es vorgibt. Das ist unter anderem Ausfluss einer einfachen Idee: Die Freiheitsräume des Menschen sind grundsätzlich unbeschränkt, die Eingriffsräume des Staates aber grundsätzlich beschränkt, etwa durch die grundrechtlichen Vorschriften im GG. Das Rechtsstaatsprinzip stellt darüber hinaus sicher, dass die vollziehende Gewalt Eingriffsräume nur soweit nutzen kann, wie sie ihm gesetzlich zugewiesen sind, was wiederum bedeutet: Sie darf nur diese Eingriffsräume nutzen, für die es auch demokratische Legitimation gibt, also das Gesetz des demokratisch gewählten Gesetzgebers oder allenfalls die Verordnung, für die auch eine Ermächtigung vorliegen muss. Wirst du in deinen Rechten verletzt, macht also die vollziehende Gewalt Gebrauch von einem gar nicht umzogenen Eingriffsraum, gehst du zum Verwaltungsgericht und klagst wegen dieser Rechtsverletzung. Es gibt aber etliche Fälle, in denen Normen durch Auslegung so angewandt werden, dass für den Menschen der eigentlich umzogene Eingriffsraum verkleinert wird, d.h. die Norm weniger scharf angewandt, reduziert wird und die Freiheitsräume sich deshalb vergrößern. Nichts anderes würde auch passieren, wenn entgegen einer Vorschrift ein Flüchtender auf anderem Wege als gesetzlich vorgesehen ins Bundesgebiet gelassen wird. Es liegt schlicht keine Rechtsverletzung an irgendeiner Person vor, deshalb bestehen keine Schwierigkeiten.


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