Frage hierzu: Was sollen die Kioskbesitzer dann verkaufen ? (Allgemeines Forum)

GUM, Donnerstag, 22.10.2009, 21:56 (vor 6105 Tagen) @ cyberle

Nicht nur in Nahverkehrszügen denkt man darüber nach. Es wird soweit darüber nachgedacht selbst den Verkauf in Zügen (durch private Imbissdienste) oder im Boardrestaurant des FV sowie den Gesamten Verkauf von alkoholischen Getränken in Bahnhöfen einzustellen

Dann frage ich mich nur, wie man das mit den Mietverträgen für die Läden / Kioske machen will ? Die zahlen sicherlich keine günstige Gewerbemiete und jetzt soll Ihnen durch "Erlass" des Vermieters der Verkauf ganzer Produktgruppen verboten werden.

Das schreit danach, dass sich da der Bundestag mal darum kümmert. Immerhin ist die DB AG ein Privatunternehmen, welches im Nahverkehr im öffentlichen Auftrag "rumfährt".

Fragen über Fragen....:
+ Sollte da nicht der Auftraggeber einen klaren Auftrag erteilen inkl. Kompensation oder Sonderkündigungsrecht für alle Mietverträge , bei denen bisher diese Artikel verkauft wurden?
+ Was macht der Restaurant/Bistro-Mann nach der Abendessenszeit ? Schon bald werden dann die Bordrestaurants vielleicht nur bis ... Uhr geöffnet sein ?
+ Was macht der Zub, wenn jemand den ersten Schluck Alkohol trinkt und noch nicht besoffen ist ? Aus dem Zug werfen ? Polizei holen ? Beförderungsvertrag beenden ?
+ Was ist mit Sparpreisen ? Darf der "Herausgeworfene" mit dem nächsten Zug weiterfahren oder erst nach XX Stunden ? Bekommt er eine Quittung über den Rauswurf ?
und letztlich: Verlagert man dieses Problem nciht an andere Stellen ?


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