Temporäres Verbot (Allgemeines Forum)

Rustin Parr, Dienstag, 20.10.2009, 21:23 (vor 6108 Tagen) @ ICE615

Im Fernverkehr ist es meiner Meinung nach nicht nötig, den Ausschank von Alkohol zu verbieten, da es sowieso unnmöglich ist, sich bei den Preisen voll zu trinken.

Was ist mit selbst mitgebrachten Alkoholika?

Im Nahverkehr könnte man es doch so machen wie mit dem Fahrradtransport in der S Bahn Hamburg. Fahrräder dürfen in der Zeit von sechs bis neun und in der Zeit von 16 bis 19 Uhr nicht transportiert werden (gilt jeweils von Mo bis Fr). Genauso sinnvoll wäre es, bereits stark Alkoholisierte und Alkoholkonsumierende im selben Zeitraum von der Beförderung auszuschließen.

Also ist dann auch nur ein temporäres Verbot sinnvoll.

Ich würde ja behaupten, dass z.B. in der frühmorgendlichen Rush Hour keine Alkoholisierten unterwegs sind. Oder kippen sich auch Leute nach der Nachtschicht einen hinter die Binde?

Zumindest glaube ich nicht, dass ein temporäres Verbot was bringt, weil es zu undurchsichtig ist. Das haben z.B. die temporären Busspuren in Berlin gezeigt. Die Uhrzeiten verwirren nur. Wieso sollte man es beim Alkoholverbot in Zügen anders handhaben als beim Rauchverbot? Mal abgesehen davon ist die Rush Hour für das Trinken in der Bahn wohl eher das Wochenende inkl. Freitagabend.


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