Temporäres Verbot (Allgemeines Forum)

ICE615, Dienstag, 20.10.2009, 20:30 (vor 6111 Tagen) @ Anoj 1

Im Fernverkehr ist es meiner Meinung nach nicht nötig, den Ausschank von Alkohol zu verbieten, da es sowieso unnmöglich ist, sich bei den Preisen voll zu trinken.

Im Nahverkehr könnte man es doch so machen wie mit dem Fahrradtransport in der S Bahn Hamburg. Fahrräder dürfen in der Zeit von sechs bis neun und in der Zeit von 16 bis 19 Uhr nicht transportiert werden (gilt jeweils von Mo bis Fr). Genauso sinnvoll wäre es, bereits stark Alkoholisierte und Alkoholkonsumierende im selben Zeitraum von der Beförderung auszuschließen.

Wenn jemand eine Flasche Bier trinkt und dabei eine Sitzbank für sich alleine hat, ist das in Ordnung, da niemand den "Gestank" ertragen muss.

Gestern fuhr ich jedoch gegen 18:30 Uhr mit einer Hamburger S3, es war brechend voll und eine ziemlich dicker, großer Mitvierziger stand neben mir und stank entsetzlich nach Bier. Mit einigen Unterbrechungen zum Aufstoßen hatte er es dann auch irgendwann geschafft, den nächsten halben Liter in sich hineinzukippen.

Von daher würde ich sagen, dass Alkoholkonsum in der Bahn solange in Ordnung ist, wie niemand anderes dadurch belästigt wird. Da es eigentlich immer nur zur Rush Hour voll ist, können andere Fahrgäste auch nur dann belästigt werden.

Also ist dann auch nur ein temporäres Verbot sinnvoll.


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