Wann gibt ein Fahrgast zu, dass er sich gestört fühlt? (Allgemeines Forum)

Rustin Parr, Dienstag, 20.10.2009, 21:14 (vor 6107 Tagen) @ Holger_HAM

Hallo,
laut "Hausordnung" bei der Bahn sind es ja die AGB Personenverkehr kann man auch heute schon Fahrgäste raussetzen:
***
Jeder Reisende hat sich so zu verhalten, dass andere Reisende nicht über Gebühr gestört oder
belästigt werden. Reisende, die sich entgegen den vorstehenden Regelungen verhalten, die
Weisungen der Mitarbeiter missachten oder in sonstiger Weise eine Gefahr für die Sicherheit
und Ordnung darstellen, können von der Beförderung bzw. Weiterbeförderung ohne Anspruch
auf Erstattung des Fahrpreises und des Gepäckpreises ausgeschlossen werden.
***
Diese Regelung reicht vollkommen aus. Nur es muss auch jemand sein, der diese Ordnung durchsetzt. Und natürlich jemand, der sich vor seine Mitarbeiter stellt, wenn sie genau so verfahren.

Problem ist nur: Wann meldet sich ein Reisender und sagt: "Ich fühle mich über Gebühr gestört."???


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