absolute Zustimmung (Allgemeines Forum)

101-Fan, Köln, Donnerstag, 10.09.2009, 18:52 (vor 6141 Tagen) @ liebe70


Zwischen zwei Dienstschichten ist eine arbeitsfreie Zeit von 11 Stunden zu gewähren, die nur mit vorheriger Zustimmung des Betriebsrates unter bestimmten Bedingungen auf 9 Stunden verkürzt werden darf.

Muss die Zustimmung des Betriebsrates auch eingeholt werden, wenn der Zub sagt, dass er damit einverstanden ist?

--
Es grüsst aus Köln
Markus


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