Handelsmarken und Gesetzliche Regeln (Allgemeines Forum)

L.Willms, Dienstag, 04.08.2015, 09:49 (vor 3907 Tagen) @ mrhuss
bearbeitet von L.Willms, Dienstag, 04.08.2015, 09:49

Nach welcher Definition ist es denn erforderlich, dass eine U-Bahn nach BO Strab betrieben wird?

Überhaupt nicht.

"U-Bahn" ist eine ungeschützte Marke, die jedermann für jedes Produkt verwenden kann, und die BOStrab ist unglücklich und irreführend benannt und sollte besser "BOStadt" wie "Bau- und Betriebsordnung für Stadtbahnen" heißen.

Es gibt eben eine Reihe von per BOStrab regulierten Stadtbahnen, die als "U-Bahn" vermarktet werden. Aber das eine hat mit dem anderen nichts zu tun.


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