Straftat (Reiseberichte)

Brail, Mittwoch, 18.02.2015, 15:19 (vor 4109 Tagen) @ Kaiserwetter

Wenn der Schaffner wirklich so beleidigend geworden ist, stellt dies eine Straftat wegen Beleidigung dar. Das nächste mal: Zeugen notieren, evtl. den Namen des Schaffners aufschreiben und dann Strafanzeige stellen.


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