Pass lieber auf... (Aktueller Betrieb)

ALR997, Sonntag, 07.12.2014, 19:02 (vor 4144 Tagen) @ Destear

Ich weiß nicht, an wie vielen Beispielen du das jetzt noch vergleichen willst (unterhaltsam ist es aber, wir können also gern weitermachen), aber auch in diesem Beispiel passt nichts zusammen: Das Bedürfnis zu essen ist wesentlich besser steuerbar, man kann sich etwas mitnehmen, sich vorher etwas zubereiten oder ganz darauf verzichten, wenn man meint, man müsse auf der Fahrt nichts essen.

...sonst argumentiert er gleich, dass Fahrgäste, wenn es im Zug keine Gastronomie gibt, dem Kannibalismus verfallen und die Fahrgastzahl reduzieren ;-)

Dass es in Ausnahmefällen zu ungeplanten Kreislaufproblemen kommen kann, rechtfertigt noch nicht die zwingende Notwendigkeit eines gesamten Gastroangebots in Bahnen.

Noch anders gesagt: Wer eine Dienstleistung anbietet, zu der es gehört, dass der Kunde sich ggf. über mehrere Stunden in einem geschlossenen Raum aufhält, ohne diesen verlassen zu können (bzw. ohne dass bei vorzeitigem Verlassen der Dienstleistungszweck zerstört würde), muss auch dafür sorgen, dass in diesem geschlossenen Raum Toiletten vorhanden sind. Mit ähnlicher Argumentation gibt es das ja in vielen Landesbauordnungen für Einrichtungen mit Publikumsverkehr.


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